Ratgeber
Tagesgeldkonto eröffnen: Schritt für Schritt
Ein Tagesgeldkonto ist meist in wenigen Minuten beantragt. Bis Sie Geld einzahlen können, vergehen je nach Bank einige Tage. Diese fünf Schritte führen Sie durch die Eröffnung.

Schritt 1: Angebot auswählen
Vergleichen Sie Zins, Zinsgarantie und Einlagensicherung. Worauf es ankommt, steht auf der Seite Tagesgeld vergleichen. Eröffnen Sie das Konto am besten direkt auf der Website der Bank, das empfiehlt die Verbraucherzentrale.
Schritt 2: Antrag ausfüllen
Im Online-Antrag geben Sie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Ihre Steuer-Identifikationsnummer an. Die Steuer-ID braucht die Bank für die Abgeltungsteuer und den Freistellungsauftrag.
Schritt 3: Identität bestätigen
Banken müssen Ihre Identität prüfen. Üblich sind ein Videoverfahren mit dem Personalausweis, die Online-Ausweisfunktion oder die Prüfung in einer Postfiliale. Halten Sie Ihren gültigen Ausweis bereit.
Schritt 4: Referenzkonto verbinden
Ein Tagesgeldkonto ist mit einem Referenzkonto verbunden, meist Ihrem Girokonto. Auszahlungen gehen nur auf dieses Konto. Das schützt Ihr Geld, weil es nicht auf ein fremdes Konto überwiesen werden kann.
Schritt 5: Freistellungsauftrag stellen
Damit Zinsen bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei bleiben, erteilen Sie der Bank einen Freistellungsauftrag. Der Pauschbetrag beträgt 1.000 € im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 €. Haben Sie Konten bei mehreren Banken, teilen Sie den Betrag auf.
Danach: Geld einzahlen
Überweisen Sie das Geld vom Referenzkonto auf das Tagesgeldkonto. Prüfen Sie, ob der Zins ab dem ersten Tag gilt. Notieren Sie sich das Ende einer Zinsgarantie, damit Sie rechtzeitig vergleichen können.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Eröffnung eines Tagesgeldkontos?
Der Antrag dauert wenige Minuten. Je nach Identitätsprüfung ist das Konto meist nach einigen Tagen nutzbar.
Brauche ich ein Girokonto?
Ja, als Referenzkonto für Ein- und Auszahlungen. Es kann bei einer anderen Bank sein.
Kann ich mehrere Tagesgeldkonten haben?
Ja. Achten Sie darauf, den Freistellungsauftrag auf die Banken aufzuteilen.
